- Apotheken haben während der Corona-Pandemie kostenlos FFP2-Masken an bestimmte Personengruppen abgegeben
- Die Apotheken erhielten dafür eine pauschale Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
- Die Finanzverwaltung betrachtet diese Zahlungen als Gegenleistung für die Abgabe der Schutzmasken
- Die Zahlungen sollen daher der Umsatzsteuer unterworfen werden
Source: datenbank.nwb.de
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