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VAT Exemption for Driver Safety Trainings: Ruling by Lower Saxony Fiscal Court, September 2024

  • Fahrsicherheitstrainings eines gemeinnützigen Vereins können umsatzsteuerfrei sein, wenn sie der Vermittlung oder Erhaltung beruflicher Kenntnisse dienen (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG).
  • Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften spricht dafür, dass die Trainings beruflich veranlasst sind.
  • Umsatzsteuerfreiheit gilt insbesondere, wenn über 50 % der Teilnehmer aus beruflichen Gründen teilnehmen und die Kosten von Berufsgenossenschaften übernommen werden.
  • Die Entscheidung betrifft auch die Vermietung eines Rettungssimulators.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision beim BFH anhängig ist.

Source: datenbank.nwb.de

Note that this post was (partially) written with the help of AI. It is always useful to review the original source material, and where needed to obtain (local) advice from a specialist.



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