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Tax Exemption for Care Services: Indirect Cost Bearing and Personal Budget Considerations

  • Betreuungs oder Pflegeleistungen können steuerfrei sein, wenn sie aus dem Persönlichen Budget finanziert werden und der Kostenträger den Leistungserbringer anerkennt.
  • Steuerfreiheit gilt für Leistungen von Einrichtungen, die mindestens 25 Prozent der Kosten von gesetzlichen Trägern erstattet bekommen.
  • Die Klägerin bot von 2013 bis 2016 ambulante Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen an.
  • Leistungen wurden auf Basis von Verträgen mit Bewohnern erbracht, die ein Persönliches Budget beantragten.
  • Der Landeswohlfahrtsverband schloss Zielvereinbarungen mit Bewohnern, die die Budgethöhe festlegten.
  • Die Klägerin stellte den Bewohnern Entgelte unabhängig von der Zielerreichung in Rechnung.
  • Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung ab, und die Klage hatte zunächst keinen Erfolg.
  • Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
  • Eine mittelbare Kostentragung kann auch bei Anerkennung des Leistungserbringers durch den Kostenträger vorliegen.

Source: datenbank.nwb.de

Note that this post was (partially) written with the help of AI. It is always useful to review the original source material, and where needed to obtain (local) advice from a specialist.

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