- MWST-Gruppenbesteuerung ermöglicht es verbundenen Unternehmen, sich zu einem Steuersubjekt zusammenzuschließen
- In der Gruppe werden die Unternehmen mehrwertsteuerlich wie ein einziges Steuersubjekt behandelt
- Innenumsätze zwischen Gruppenmitgliedern sind von der Mehrwertsteuer befreit, während Außenumsätze versteuert werden
- Juristische Personen, Personengesellschaften und natürliche Personen mit Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz können Mitglieder einer MWST-Gruppe werden
- Eintrag im Handelsregister ist nicht erforderlich
- Vorsorgeeinrichtungen nach BVG können Mitglieder einer Gruppe sein, wenn sie unter einheitlicher Leitung stehen
- Gemeinwesen können die Gruppenbesteuerung anwenden, wenn alle Dienststellen zu einem Steuersubjekt zusammengeschlossen sind und das Gemeinwesen andere juristische Personen beherrscht
Source: estv.admin.ch
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